AGB’s

Fabiana Zinnà
www.zinna-art.ch

Allgemeine Verhaltensregeln und Vertragsbestimmungen (AVRuVB)

Allgemeine Verhaltensregeln

1               Grundsatz

Wir sind ein Jungunternehmen. Wir bieten nicht nur starke und ausdrucksvolle Bilder, Gemälde und Collagen (nachfolgend: „Bilder“) an, wir wollen auch im Umgang und in der Sprache mit unseren Kunden neue Wege gehen.

 

2               Kunde ist König

Dieser Leitspruch ist für uns nicht nur eine Floskel. Er gilt für uns auch, wenn in unserer Vertragsbeziehung Probleme auftreten.

 

3               Lösungssuche

Wir sind gewillt, in jeder Phase unserer Vertragsbeziehung Hand für eine gerechte und faire Lösung zu bieten.

 

4               Probleme und Problemvermeidung

In jeder Vertragsbeziehung können Probleme entstehen. In der Regel sind diese auf Unklarheiten oder Missverständnisse zurückzuführen. Es können aber auch Fehler auf der einen oder anderen Seite (oder auf beiden) gemacht worden sein.

Wir bemühen uns daher, bei Unklarheiten nachzufragen und die Ergebnisse von Gesprächen und Besprechungen schriftlich festzuhalten und unseren Kunden zuzustellen.

 

5               Problemlösung

Wenn ein Problem auftritt, werden wir unseren Kunden sofort kontaktieren, nach der Ursache des Fehlers suchen und unter Berücksichtigung der Verantwortung für den Fehler eine schnelle, umfassende und faire Lösung anstreben.

Wenn der Fehler auf unserer Seite liegt, werden wir alles daran setzen, den Kunden zufrieden zu stellen.

Wenn die Fehlerquelle unklar ist und es sich nicht um einen Bagatellfall handelt, sollen die Ursachen durch einen neutralen Fachmann festgestellt werden. Das Ergebnis seiner Abklärungen soll Grundlage für eine schnelle Einigung mit dem Kunden sein.

Unter allen Umständen wollen wir vermeiden, Anwälte und Gerichte zu beschäftigen, was viel Nerven und Geld kostet. Wir wollen unseren Kunden auch nach einer Auseinandersetzung noch in die Augen sehen können.

 

6               Gegenseitigkeit

Auf der anderen Seite erwarten wir, dass auch unsere Kunden nach diesen Grundsätzen handeln.

 

7               Geltung der AVRuVB

Wir unterstellen alle unsere Geschäfte mit unseren Kunden den vorliegenden Allgemeinen Verhaltensregeln und Vertragsbestimmungen.

Sollte ein Kunde damit nicht einverstanden sein, erwarten wir, dass er uns dies unverzüglich nach deren Kenntnisnahme mitteilt.

 

Allgemeine Vertragsbestimmungen

8               Grundsatz

Beim Aufsetzen der nachfolgenden Bestimmungen waren Klarheit, Ausgewogenheit und Fairness unser Ziel.

 

9               Unverbindlichkeit und Tragweite

Angaben in Verkaufsunterlagen, Inseraten und Websites sind unverbindlich. In den Preisen nicht inbegriffen sind die Kosten der Auslieferung und der Ausfuhr bzw. Einfuhr sowie Zölle, Steuern und sonstige Gebühren, welche stets zu Lasten unserer Kunden gehen.

 

10            Recht an Bildern und Gemälden

Uns steht das uneingeschränkte Urheberrecht an unseren Verkaufsmaterialien, Bildern, und Grafiken aller Art (nachfolgend: „Werke“) zu. Die vertragliche Einräumung von Verwendungs- und Nutzungsrechten an Werken gegenüber unseren Kunden und/oder Dritten bleibt vorbehalten.

Wir behalten uns das Recht vor, die für Kunden entwickelten Bilder für die Eigenwerbung zu verwenden.

 

11            Eigentumsrecht

Wir verfügen über die uneingeschränkten Eigentumsrechte über alle Bilder (Fotos), welche auf unserer Webseite zu finden sind. Eine Verwendung unserer auf der Website hochgeladenen Bilder durch Dritte ist nach Absprache möglich. Widerrechtliche Verwendungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

 

12            Fälligkeit und Verzug

Der Kaufpreis wird, wenn nicht anders vereinbart, innert zwei Wochen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Nach Ablauf von weiteren zwei Wochen (oder einer davon abweichenden, gegenseitig vereinbarten Frist) tritt auch ohne Mahnung direkt der Verzug ein. Ab dem Verzugsdatum ist ein Verzugszins von 5% geschuldet. Für allfällige Mahnungen wird dem Kunden im Übrigen jedes Mal ein Betrag von Fr. 10.- in Rechnung gestellt.

Die Auslieferung eines Werkes erfolgt erst nach voller Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises (siehe dazu auch Ziffer 13 unten).

 

13            Lieferfristen und -termine

Normalerweise erfolgt die Auslieferung der Werke innert 10 – 15 Tagen nach Eingang der Bezahlung.

Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn die Verbindlichkeit ausdrücklich zugesichert wurde. In Fällen höherer Gewalt werden wir auch von einer verbindlichen Lieferverpflichtung ohne Schadenersatzpflicht entbunden.

 

14            Gewährleistung und Haftung

Der Kunde trägt die Kosten von Änderungen aufgrund von Fehlern in den von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie die Kosten von Änderungen aufgrund von ihm im Rahmen der Korrektur nicht erkannten Fehler.

 

Ab dem Zeitpunkt, an dem das Werk durch uns zum Versand abgegeben wird, übernehmen wir keine Haftung mehr. Der Kunde trägt ab der Übergabe des Werks durch uns an einen von uns bestimmten Spediteur die sämtliche Risiken im Zusammenhang mit dem Versand der Ware an den Kunden (Verlust, Beschädigung, Zerstörung usw.).

 

Unsere Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Auslieferung der Werke. Die Gewährleistung entfällt, wenn unsere Werke unsachgemäss gelagert, benutzt oder verwendet wurden.

 

Unsere Gewährleistung setzt voraus, dass die Werke innert zweier Arbeitstage nach Erhalt geprüft und allfällige Mängel innert längstens zweier weiterer Arbeitstage schriftlich und unter Zusendung aussagekräftiger Bilder gerügt werden.

 

15            Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis oder der vorvertraglichen Beziehung entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist

Amriswil.

Es gilt Schweizerisches Recht (unter Ausschluss des Übereinkommens über den internationalen Warenverkauf [CISG] und des Kollisionsrechts).

 

16            Datenschutz

Wir behandeln persönliche Kundendaten vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter.

 

17            Wirksamkeit

Sollten eine oder einzelne der vorliegenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr sollen anstelle der unwirksamen Bestimmungen Regelungen gelten, die den unwirksamen nahe kommen und die Interessen beider Parteien angemessen berücksichtigen.

 

Amriswil, im Mai 2014